Bis zu 100% geförderte Nachhilfe

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Nachhilfe für Lehrlinge – Förderung

Die Kosten für Nachhilfe und die Freistellung von Diensten für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten werden von der Wirtschaftskammer (WKO) 100% übernommen, was bedeutet, dass Eltern und der Lehrbetrieb keine Kosten tragen müssen.
Nur Lehrlinge, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können kostenlos Nachhilfe erhalten.

Überbetriebliche Nachhilfe für ALLE Lehrlinge wird mit 75% der Kosten gefördert. Darunter fallen alle zusätzlichen Kurse in Mathematik, Deutsch und lebende Fremdsprache, Rechnungswesen, AWL,…

Unser Ziel ist es, Ihren Lehrlingen die bestmögliche Betreuung zu bieten, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen langfristig von Ihnen profitiert.

Eine Betreuung, die speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Lehrlinge zugeschnitten ist, wird in Zusammenarbeit mit Ihrem Ausbildungsverantwortlichen geplant.

Sie bestimmen die Inhalte und wir arbeiten daran, bessere Noten in der Berufsschule zu erzielen, auffällige Wissenslücken zu schließen und das Wissen in einem oder mehreren Bereichen zu vertiefen, um den Lehrlingen zu helfen, ihren positiven Lehrabschluss zu erreichen.

Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten


100 % der Kosten gefördert
Welche Voraussetzungen müssen für die kostenlose Nachhilfe erfüllt sein?
  • Nachhilfe auf Pflichtschulniveau für: Mathematik, Deutsch und lebende Fremdsprache, Rechnungswesen, AWL,…
  • Nachhilfeunterricht wenn eine Berufsschulklasse wiederholt wird
  • Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung (LAP)
  • Lehrlinge mit der Note „Nicht Genügend“ bzw. „Genügend“ oder einer Frühwarnung
  • Teilnahmebestätigung, die dem Kursteilnehmer eine Teilnahme über mindestens 75% der Kursdauer nachweist
  • Die Nachhilfekurse finden in der Lehrzeit statt, bei Vorbereitungskursen auf Prüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung bis 1 Jahr nach Lehrzeitende
Wie hoch ist die Förderung?
  • 100 % der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb für:

    • Vorbereitungskurse auf Prüfungen in der Berufsschule oder – bei Lehrlingen, die keinen positiven Berufsschulabschluss haben – auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
    • Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der WKO: https://www.wko.at/
Wir weisen darauf hin, dass die einzelnen Förderbedingungen durch die Wirtschaftskammer möglicherweise aktualisiert wurden und je nach Bundesland unterschiedlich sein können.

Zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen


75 % der Kosten gefördert
Welche Voraussetzungen müssen für die kostenlose Nachhilfe erfüllt sein?
  • Nachhilfe auf Pflichtschulniveau für: Mathematik, Deutsch und lebende Fremdsprache, Rechnungswesen, AWL,…
  • Der geförderte Nachhilfeunterricht wird auf die Arbeitszeit angerechnet
  • Teilnahmebestätigung, die dem Kursteilnehmer eine Teilnahme über mindestens 75% der Kursdauer nachweist
  • Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung finden bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit statt
Wie hoch ist die Förderung?
  • 75 % der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb bzw. max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen 22.000 Euro, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um 2.000 Euro) für: 

    • Ausbildungsverbundmaßnahmen
    • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
    • Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen

    75 % der Kurskosten exkl. USt. bis max. 500 Euro pro Lehrling bzw. max. 5.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb für:

    • Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen

    Abgeltung des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten) – auch eine teilweise Anrechnung auf die Arbeitszeit ist förderbar für:

    • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der WKO: https://www.wko.at/
Wir weisen darauf hin, dass die einzelnen Förderbedingungen durch die Wirtschaftskammer möglicherweise aktualisiert wurden und je nach Bundesland unterschiedlich sein können.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung

Welche Dokumente sind erforderlich?
  • Teilnahmebestätigung – erhalten Sie von uns
  • Inhaltliche Beschreibung des Kurses – erhalten Sie von uns
  • Zahlungsbestätigung – erhalten Sie von uns
Wie beantragen Sie die Förderung?

Die Übermittlung des Förderantrags inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder einer bevollmächtigten Person bei der WKO durchzuführen.

Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung!

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der WKO: https://www.wko.at/
Wir weisen darauf hin, dass die einzelnen Förderbedingungen durch die Wirtschaftskammer möglicherweise aktualisiert wurden und je nach Bundesland unterschiedlich sein können.

ABLAUF

1. Kursplanung

Gemeinsam planen wir den Kurs
Ziele, Inhalte, Zeitraum

2. Unterricht

Unsere Lehrer kommen zu Ihnen ins Unternehmen

3. Förderantrag

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung von der WKO

Mit uns die Zukunft bauen!

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